LG Düsseldorf: Irreführende Werbung – Grüne Dose nicht „grün“?

veröffentlicht am 2. Mai 2013

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbeaufschrift „Die Dose ist grün“ irreführend und daher unlauter ist. Verbraucher würden den Begriff „grün“ als eine umweltbezogene Aussage verstehen, nämlich, dass die so beschriftete Dose ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften aufweise. Dies sei tatsächlich nicht der Fall. Aus der Mitteilung des LG geht leider nicht hervor, welche Farbe die streitgegenständliche Dose hatte und ob das Urteil auch auf Dosen anzuwenden ist, die tatsächlich von grüner Färbung sind. Zur Pressemitteilung Nr. 13/2013 des LG Düsseldorf:


„Das Landgericht Düsseldorf hat heute ein Unternehmen aus Ratingen verurteilt, es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün“ zu bewerben. Damit gab es einer Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. statt. Die Aussage „Die Dose ist grün“ ist nach Auffassung der Kammer irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Begriff „grün“ in dem Slogan umweltbezogen. Nach seinem Verständnis weisen die mit dem Slogan bedruckten Dosen ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften auf. Ein solches Verständnis sei aber unzutreffend, weil weder Getränkedosen im Allgemeinen noch die Eisenblechdosen der Beklagten ökologisch besonders vorteilhaft seien – auch nicht im Vergleich mit anderen Verpackungen.

Die Kammer sah in diesem Slogan deshalb einen Verstoß gegen die Ziele eines lauteren Wettbewerbs, der an Richtigkeit und Wahrheit der Werbung strenge Anforderungen stellt. Dies gelte insbesondere für Aussagen, mit denen umweltbezogene Eigenschaften eines Produkts werbend herausgestellt werden, weil sich in den letzten Jahrzehnten bei den Verbrauchern ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt habe und vielfach Waren bevorzugt würden, auf deren besondere Umweltverträglichkeit hingewiesen wird.

Gegen das Urteil kann die Beklagte Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.“

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