LG Düsseldorf: Streitwert von 50.000,00 EUR für den Upload von 5 Musiktiteln

veröffentlicht am 17. August 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2011, Az. 12 O 73/11
§ 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Düsseldorf hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wegen illegalen Filesharings für den Upload von fünf Musiktiteln der Musikgruppe „Unheilig“ einen Streitwert von 50.000,00 EUR festgesetzt. Dies bedeutet für den Antragsgegner – einschließlich der üblichen außergerichtlichen Abmahnung – eine Kostenbelastung von über 3.000,00 EUR. Was wir davon halten? Wir wären gespannt, die besonderen Gründe des anwaltlich beratenen Antragsgegners zu erfahren, sich auf ein solches Gerichtsverfahren einzulassen. Oder war es die etwas teurer eingekaufte „strategische Lösung“ mit Abschlusserklärung? Zum Volltext der Entscheidung:

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