LG Düsseldorf: Zur wörtlichen Auslegung eines Patents anhand eines Online-Wörterbuchs / www.wissen.de und www.duden.de

veröffentlicht am 21. März 2016

LG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015, Az. 4a O 104/14
Art. 64 EPÜ, § 139 Abs. 1 PatG, § 139 Abs. 2 PatG, § 140a Abs. 1 PatG, § 140a Abs. 3 PatG, § 140b PatG, § 242 BGB, § 259 BGB

Das LG Düsseldorf hat in dieser patentrechtlichen Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Schutzbereich eines europäischen Patents und einer europäischen Patentanmeldung zwar durch die Patentansprüche bestimmt wird, deren Formulierung jedoch nicht durch Auszüge aus online verfügbaren Nachschlagewerken (hier: „wissen.de“ und „duden.de“) ausgelegt werden kann. Diese Lexikonauszüge seien nicht geeignet, das Verständnis des Fachmanns zum Prioritätszeitpunkt zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Düsseldorf – Zur wörtlichen Auslegung des Schutzbereichs eines Patents).


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