LG Flensburg: Bei einer Irreführung kommt es auf die Spürbarkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs (§ 3 Abs. 1 UWG) nicht mehr an

veröffentlicht am 22. Januar 2013

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

Das LG Flensburg hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette Flachbild-LED-Fernseher nicht mit einem Hinweis auf einen dreifachen Satelliten-Tuner (DVB-T-, DVB-C und DVB-S Tuner) zu 949,00 EUR anbieten darf, wenn das entsprechende Gerät nicht alle drei genannten Tuner enthält. Die Elektronikmarktkette hatte einem entgeisterten Kunden erklärt, dass seine Anfahrt über 120 km durchaus noch von Erfolg gekrönt sein könne, wenn er weitere 200,00 EUR in eine technisch höherwertige Variante des beworbenen High-Tech-Objekts zu investieren bereit sei, welches den 3fach-Tuner aufwies. Hiervon nahm der Kunde indes Abstand und verkürzte denselben zur Wettbewerbszentrale. Gegenüber dieser verweigerte die Elektronikmarktkette eine Unterlassungserklärung mit dem Argument, der Wettbewerbsverstoß sei keine „spürbare Beeinträchtigung“, wie sie § 3 Abs. 1 UWG vorsehe.

Was wir davon halten?
Na, na! Wer wird denn da gleich zur Wettbewerbszentrale laufen? 120 km Anfahrt zu wagen, ohne vorher bei Dr. Google die im Werbeprospekt wohl konkret nachgesuchten technischen Daten abgeglichen zu haben – es könnte ja auch immer mal ein Druckfehler vorliegen – spricht nicht zwingend für einen aufgeklärten Verbraucher. Aber geschenkt: Wichtig zu wissen ist, worauf auch das LG Flensburg in seiner Entscheidung sinngemäß verweist, dass die wettbewerbliche Erheblichkeit ein dem Irreführungstatbestand immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis ist, das als eigenständige Bagatellschwelle eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG überflüssig macht (vgl. schon BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 173/09, Tz. 31 – 10% Geburtstags-Rabatt, hier; BGH, Urteil vom 11.3.2010, Az. I ZR 123/08, Tz. 22, hier – Espressomaschine; BGH, Urteil vom 26.2.2009 – I ZR 219/06 – Thermoroll).

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