LG Flensburg: Wohnungsinhaber haftet nicht für illegale Downloads seines Mitbewohners / Vorherige Belehrung von Erwachsenen ist nicht notwendig

veröffentlicht am 11. März 2016

LG Flensburg, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 8 S 48/15
§ 97a UrhG

Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Besitzer einer Wohnung nicht für die Urheberrechtsverletzungen eines (ehemaligen) Mitbewohners haftet.  Dies gelte selbst dann, wenn der erwachsene Mitbewohner nicht gesondert darüber belehrt worden sei, dass Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken rechtswidrig sei. Den Volltext des Hinweisbeschlusses finden Sie hier (LG Flensburg – Keine Filesharing Haftung für Mitbewohner).


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