LG Frankfurt a.M.: Eine Zinsbegrenzungsprämie kann zwischen Unternehmern in AGB wirksam vereinbart werden

veröffentlicht am 20. Oktober 2015

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.09.2015, Az. 2-19 O 41/15
§ 307 BGB

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass in einem Darlehensvertrag zwischen Unternehmern per Allgemeiner Geschäftsbedingungen wirksam eine Zinsbegrenzungsprämie vereinbart werden kann. Eine solche unterliege nicht der Klauselkontrolle gemäß §§ 305 ff BGB und stelle insbesondere keine Preisnebenvereinbarung dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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