LG Frankfurt a.M.: Kein Kreditkartentausch durch Bank ohne Einverständnis des Kunden

veröffentlicht am 1. Oktober 2012

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.08.2011, Az. 2-05 O 192/11

Das LG Frankfurt hat  auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass eine Bank nicht ohne die Zustimmung ihrer Kunden Kreditkarten austauschen darf (hier: VISA-Karte gegen Mastercard). Da der Kunde sich in der Regel bewusst für eine bestimmte Karte entscheide, dürfe er bei der Frage eines Austauschs nicht übergangen werden. Es handele sich eben nicht, wie von der Bank behauptet, lediglich um einen technisch-organisatorischen Vorgang, da eben doch Unterschiede zwischen den einzelnen Kartenanbietern bestünden.

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