LG Frankfurt a.M.: Rezeptsammlung genießt urheberrechtlichen Schutz

veröffentlicht am 14. Mai 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.03.2012, Az. 2-06 O 387/11
§ 4 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch eine Rezeptsammlung urheberrechtlichen Schutz genießt. Im vorliegenden Fall schrieb eine Hobbyköchin Kochrezepte für bestimmte Tupperware-Produkte und verkaufte die Rezeptsammlung als kostenpflichtigen Download über das Internet. Eine Käuferin veröffentlichte zwei Rezeptsammlungen und wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Kammer urteilte, dass die Schöpfungshöhe der einzelnen Rezepte nicht zu prüfen sei, da jedenfalls das Urheberrecht an dem Gesamtwerk („Sammelwerk“) verletzt worden sei.

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