LG Frankfurt a.O.: Der „Sofortkauf“ bei eBay führt nicht zu einem Optionsrecht, sondern zu einem Kaufvertrag

veröffentlicht am 27. Juli 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.O., Urteil vom 03.07.2009, Az. 12 O 24/09
§ 433 BGB

Das LG Frankfurt a.O. hat darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines „Sofortkaufs“ bei eBay nicht zum Entstehen eines Optionsrechtes führt, sondern unmittelbar in einen verbindlichen Kaufvertrag mündet. Der Beklagten sei es in diesem Fall lediglich darum gegangen, sich „sich das Fahrzeug endgültig zu sichern“. Die Einigung über die Details habe später erfolgen sollen. Dem mochte die Kammer nicht folgen: Vielmehr habe die Beklagte durch die Betätigung der Option „Sofortkauf“ bei eBay wirksam mit dem Kläger einen Kaufvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug geschlossen (vgl. BGH WTRP 2002, 363 ff.). Dies gelte insbesondere deshalb, weil die essentialia negotii vorgelegen hätten (wird näher ausgeführt). Auf das Urteil hingewiesen haben die Rechtsanwälte Terhaag.

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