LG Freiburg: Nicht jede Hotelwerbung mit Sternen weist (irreführend) auf ein Hotelklassifizierungssystem hin

veröffentlicht am 12. Juli 2016

LG Freiburg, Urteil vom 20.06.2016, Az. 12 O 137/15 KfH
Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 1 S.1 UWG

Das LG Freiburg hat entschieden, dass ein Hotel, welches mit 4 goldenen Sternen wirbt, damit nicht notwendigerweise auf eine Einstufung in das Hotelklassifizierungssystem hinweist. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe die Benutzung von 4 Sternen, die sich auf einer ovalen Kurve befinden (wie vorliegend als Teil eines Hotelwappens), nicht als Hinweis auf eine Qualitätseinstufung durch eine (objektive) staatliche oder private Stelle. Die Art der Darstellung spreche vielmehr gegen ein solches Verständnis. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Freiburg – Hotelwerbung mit Sternen).


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