LG Fulda: Die Preise für Ausbildungslehrgänge sind auch bei einer typischerweise gewerblichen Tätigkeit inklusive der Mehrwertsteuer anzubieten / Gabelstaplerführerschein

veröffentlicht am 26. März 2012

LG Fulda, Urteil vom 17.02.2012, Az. 7 O 93/11
§ 1 PAngVO, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Fulda hat entschieden, dass auch bei einem Angebot von Gabelstaplerkursen der Preis inklusive der geltenden Mehrwertsteuer anzugeben ist. Demnach war es unbeachtlich, dass sich das Bewegen des Gabelstaplers üblicherweise auf eine gewerbliche Tätigkeit bezieht. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sich der Anbieter etwas schwerfällig hinsichtlich der Anerkennung der Unterlassungsansprüche erwies und auch das von der Wettbewerbszentrale anberaumte Schlichtungsverfahren vor der zuständigen IHK nicht so recht zu schätzen wusste. Vor Gericht erging dann nach Belehrung durch die Kammer ein Anerkenntnisurteil.

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