LG Hamburg: Jetzt ist auch Amazon der Buchpreisbindung unterworfen

veröffentlicht am 2. März 2010

LG Hamburg, Urteil von 2009, Az. 312 O 258/09
§§ 3 S. 1; 5 Abs. 1 BuchPrG

Das LG Hamburg hat den Online-Händler Amazon verurteilt, es zu unterlassen, Letztabnehmern neue, preisgebundene Bücher zu Preisen anzubieten und/oder zu Preisen zu verkaufen, die niedriger sind als die gebundenen Ladenpreise. Es handelt sich um einen der wenigen Fälle, in denen das Unternehmen Amazon, das bereits früher mit US-amerikanischem Selbstbewusstsein deutschem Recht begegnete (vgl. LG Frankfurt a.M.), selbst angegriffen wurde – und zwar von einem einfachen Buchhändler aus Brunsbüttel. Der Buchhändler hatte zuvor Amazon angeboten, einen Vergleich mit dem Inhalt zu schließen, dass sich Amazon verpflichten sollte, künftig beim marktrelevanten Kernangebot ausschließlich die Preisangaben der Barsortimente Libri und KNV auszuweisen. Dieser Vergleich, der eine kleine Fehlertoleranz akzeptierte, kam allerdings nicht zustande (JavaScript-Link: buchreport.de).

I