LG Hamburg: Diverse AGB-Klauseln von Google unzulässig

veröffentlicht am 30. August 2009

LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2009, Az. 324 O 650/08
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Das LG Hamburg hat in diesem (nicht rechtskräftigen) Urteil in dem Verfahren des Bundesverbandes Verbraucherzentrale e.V. gegen die Firma Google Inc. entschieden, dass zehn AGB-Klauseln zukünftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Einige der streitgegenständlichen Klauseln waren aus den Google-AGB bereits vor Urteilsspruch von Google entfernt worden. Es handelt sich u.a. um folgende Klauseln, die für auch für Onlinehändler von Interesse sein dürften:

1. Google behält sich das Recht vor (übernimmt jedoch keine Verpflichtung) sämtliche Inhalte vorab durchzusehen, zu prüfen, zu kennzeichnen, zu filtern, zu ändern, abzulehnen oder aus den Services zu entfernen.

2. [Ihre Urheberrechte sowie alle anderen Rechte, die Sie bezüglich der von Ihnen in den oder über die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte innehaben, verbleiben bei Ihnen.] Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte. […]

3. Sie stimmen zu, dass diese Lizenz Google auch das Recht einräumt, entsprechende Inhalte anderen Gesellschaften, Organisationen oder Personen, mit denen Google vertragliche Beziehungen über die gemeinesame Erbringung von Diensten unterhält, zugänglich zu machen und die Inhalte im Zusammenhang mit der Erbringung entsprechender Dienste zu nutzen.

4. Google kann die Allgemeinen Bedingungen oder die Zusatzbedingungen ggf. ändern. Sollten Änderungen erfolgt sein, stellt Ihnen Google die aktualisierte Fassung der Allgemeinen Bedingungen unter http://www.google.com … zur Verfügung, neu gefasste Zusatzbedingungen werden Ihnen in den oder über die betreffenden Services zur Verfügung gestellt.

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