LG Hamburg: Filesharing – Keine Abmahngebühren bei unspezifischer Abmahnung

veröffentlicht am 12. November 2010

LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09
§ 97 UrhG

Das LG Hamburg hatte in diesem Urteil (siehe hier) unlängst eine Schadensersatzforderung in Höhe von 30,00 EUR für 2 Musiktitel festgelegt. Im selben Urteil hat das LG Hamburg allerdings auch den geltend gemachten Abmahnkosten der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei eine Absage erteilt. Die Abmahner waren für mehrere (6) Rechteinhaber aufgetreten, deren Rechte durch den Down-/Upload von insgesamt 4.120 Audiodateien verletzt worden seien. Es erfolgte jedoch keine Zuordnung der Audiodateien zu den einzelnen Firmen. Deshalb sei die Abmahnung unwirksam gewesen, es fehle an der erforderlichen Bestimmtheit.

Den Volltext des Urteils stellt der Kollege Christian Solmecke zur Verfügung.

I