LG Hamburg: Kostenlose Zweitbegutachtung ist keine zulässige Nebenleistung nach dem HWG

veröffentlicht am 28. Dezember 2015

LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 HWG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit einer kostenlosen Zweitbegutachtung bei Erkrankungen der Schilddrüse keine zulässige Nebenleistung nach dem Heilmittelwerbegesetz ist. Das Einholen einer Zweitmeinung sei vielmehr eine eigenständige Leistung. Auch ein Ratschlag im Sinne des HWG liege nicht vor, da eine ärztliche Prüfung erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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