LG Hamburg, Beschluss vom 13.04.2012, Az. 308 O 125/12
§ 97 UrhG
Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler (hier: bei Amazon) für den Vertrieb nicht lizenzierter Konzertaufnahmen auf DVD haftet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn ihm erkennbar gewesen sei, dass es sich um urheberrechtsverletzendes Material handele. Vorliegend sei dies allerdings offensichtlich gewesen. Damit bleibt das LG Hamburg bei seiner bisherigen Rechtsprechung (hier).
LG Hamburg: Online-Händler haftet für unlizenzierte Konzert-DVDs
veröffentlicht am 4. Oktober 2012