LG Hamburg: Online-Händler haftet für unlizenzierte Konzert-DVDs

veröffentlicht am 4. Oktober 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 13.04.2012, Az. 308 O 125/12
§ 97 UrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler (hier: bei Amazon) für den Vertrieb nicht lizenzierter Konzertaufnahmen auf DVD haftet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn ihm erkennbar gewesen sei, dass es sich um urheberrechtsverletzendes Material handele. Vorliegend sei dies allerdings offensichtlich gewesen. Damit bleibt das LG Hamburg bei seiner bisherigen Rechtsprechung (hier).

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