LG Hamburg: Rechtsanwalt Steinhöfel darf nicht behaupten, dass Gerhardt Schröder am 20.02.2010 Beifahrer der Bischöfin Käßmann war

veröffentlicht am 7. April 2010

LG Hamburg, Beschluss vom 01.04.2010; Az. 325 O 100/10
§§ 823, 1004 BGB

Das LG Hamburg hat dem früheren Abmahnanwalt verschiedener MediaMärkte Joachim Steinhöfel untersagt, „zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen, „Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der ‚Beifahrer‘ von Bischöfin Käßmann auf der sagenumworbenen Alkoholfahrt niemand geringerer gewesen sein soll, als Putins bezahlter Lakai, Altkanzler Schröder!“ Altbundeskanzler Gerhard Schröder soll an Eides statt versichert haben: „In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt erkläre ich hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt: Ich war nicht „Beifahrer der Bischöfin in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar.“ Der Streitwert wurde von beantragten 40.000 EUR auf 25.000 EUR herabgesetzt. Was wir davon halten?

Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die eidesstattliche Versicherung des Altbundeskanzlers inhaltlich richtig und umfassend ist. Heißt dies dann aber, dass die Behauptung, er sei „Putins bezahlter Lakai“ zutreffend ist? (Nein, letzteres ist nicht ernst gemeint …)

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