LG Hamburg: Unterlassungsanspruch gegen Anbieter von Hacks, Bots, Cheats & Exploits für Online-Rollenspiele Dritter

veröffentlicht am 17. Juli 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss 07.2011
§§ 3; 4 Nr. 10 UWG; ggf. §§ 823, 1004 BGB

Das LG Hamburg hat den Betreibern eines Internetforums, in dem sich Mitglieder eines von einem Dritten angebotenen Onlinerollenspiels trafen, untersagt, sog. Ingame-Währung, Accounts, Cheats, Hacks und Bots für dieses Onlinerollenspiel anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben. Betreibergesellschaft und Geschäftsführer des Forums wurden darüber hinaus zu Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die Kammer war der Rechtsansicht, dass das Verhalten des Forumsbetreibers den Tatbestand einer gezielten Behinderung des Geschäftsbetriebs des Onlinerollenspiel-Anbieters und Verleitung zum Vertragsbruch erfülle. Die Moderatoren hatten mitunter selbst Tipps zum Goldhandel gegeben. Der Anbieter des Rollenspiels hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielern hingegen den Verkauf virtueller Spielwährung außerhalb des Spiels verboten. Diese Bestimmungen seien, so das Landgericht Hamburg, auch wirksam.

I