LG Hamburg: Zur Rechtswidrigkeit, Programmcode für die AdBlocker-Sperrung von Bild.de öffentlich zugänglich zu machen

veröffentlicht am 2. November 2015

LG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2015, Az. 308 O 375/15
§ 95a Abs. 3 UrhG, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass es gegen das Urheberrecht verstößt, in einem Internet-Forum Anleitungen (hier: Einblenden von Programmiercode) zur Umgehung der AdBlock-Sperre von z.B. bild.de vorzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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