LG Hannover: eBay-Kundeninformationen ersetzen nicht Kundeninformationen des eBay-Händlers

veröffentlicht am 28. März 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hannover, Urteil vom 17.03.2010, Az. 22 O 16/10
§§ 312 c Abs. 2; 312 e BGB; § 3 Nr. 2 BGB-InfoV

Das LG Hannover hat entschieden, dass ein Onlinehändler seine Kundeninformationspflichten (hier: über die Speicherung des Vertragstextes und das Erkennen und Berichtigen von Eingabefehlern) nur dadurch erfüllen kann, dass er auf diese innerhalb seiner eigenen Artikelbeschreibung hinweist. Die von der Plattformbetreiberin eBay veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entbänden den Vertragspartner eines Verbrauchers gerade nicht von der Verpflichtung nach § 3 Nr. 2 BGB-lnfoV, die erforderlichen Informationen in der jeweiligen Geschäftsbeziehung zu erteilen. Nur auf letztere Weise sei gewährleistet, dass der Kunde zuverlässig die gebotenen Informationen von seinem Vertragspartner erhalte.

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