LG Itzehoe: Das Angebot der Bereitstellung einer VISA-Kreditkarte ohne Hinweis auf bestimmten monatlichen Zahlungseingang auf dem Girokonto ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 5. April 2012

LG Itzehoe, Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Itzehoe hat der comdirect-Bank eine irreführende Werbung für eine VISA-Kreditkarte verboten. Im vorliegenden Fall wurde die Ausstellung der VISA-Karte entgegen der Werbung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht. Konkret hatte die Bank im Internet und Zeitungsanzeigen für die Eröffnung eines „kostenlosen Girokontos“ mit dem Hinweis geworben:

– Kostenloses Girokonto
– Ohne Mindestgeldeingang
– Kostenloses EC-und Visakarte
– Kostenlos weltweit Bargeld abheben,

oder

– Kostenlose Kontoführung – ohne Mindestgeldeingang.
– Kostenlose EC- Maestro- und Visakarte
– Kostenlos weltweit Bargeld abheben

Einem Kunden, der bei dieser Werbung die VISA-Karte beantrage, wurde von einem comdirect-Bank-Mitarbeiter mitgeteilt, dass dies nur bei einem bestimmten Mindestgeldeingang pro Monat auf dem Konto geschehen könne. Die Kammer beanstandete, dass die Bank offensichtlich die Ausstellung der VISA-Karte von der durch Gehaltseingänge nachgewiesenen Bonität des Kunden abhängig mache, was in der Werbung nicht ausreichend deutlich gemacht werde.

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