LG Köln: 50.000 EUR Streitwert für den Filesharing-Upload eines Films

veröffentlicht am 7. Oktober 2010

LG Köln, Beschluss vom 10.08.2010, Az. 28 O 509/10
§ 97 UrhG

Das LG Köln hat, nachdem ein Filesharer den Film „Die Beschissenheit der Dinge“ in einer Internet-Tauschbörse illegal hochgeladen haben soll, auf Betreiben der Camino GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen und den Streitwert auf 50.000,00 EUR festgelegt. Die klagenden Kollegen von Lampmann, Behn & Rosenbaum wird es gefreut haben, wenngleich der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist. Ihr Verdienst beträgt auf dem Papier über 2.000,00 EUR zzgl. MwSt. Das war dann mal, soweit die Entscheidung nicht noch gekippt werden kann, ein unnötig teurer Upload. Was wir davon halten? Das erfahren Sie hier. Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Köln

Beschluss

In dem Rechtsstreit

der Camino Filmverleih GmbH, … Stuttgart
Antragsstellerin

gegen

Antragsgegner,

wegen: Urheberrechtssache

Auf den Antrag der Antragstellerin vom 27.08.2010, ergänzt durch Schriftsätze vom 06.08.2010 und 09.08,2010, wird, nachdem diese durch Vorlage von Urkunden, nämlich einer eidesstattlichen Versicherung des Geschäftsführers der Antragstellerin vom 12.05.2010, eines Vertrages zwischen der MK2 S.A. und der Antragstellerin, einer eidesstattlichen Versicherung des … vom 01.06.2010 sowie einer in Anlage eingereichten Auflistung von IP-Adressen, eines Auszuges aus einer Auskunft der Deutschen Telekom vom 07.07.2010, einer anwaltlichen Versicherung vom 09.08.2010 sowie eines Vertrages zwischen dem Produzenten des streitgegenständlichen Films und der Firma MK2 S.A. glaubhaft gemacht hat. dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihr nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß §§ 935 ff., 916 ff. ZPO, §§ 97 UrhG, und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet:

1.
Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten den Film „Die Beschissenheit der Dinge“ des Regisseurs Felix van Groeningen auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen über das Internet bereitzustellen damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. oder machen zu lassen.

2.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Streitwert: 50.000,00 EUR

I