LG Köln, Urteil vom 01.08.2017, Az. 33 O 159/16
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 5 a Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG
Das LG Köln hat entschieden, dass die Verwendung des ausgezeichnet.org-Siegels auf einer Website irreführend ist, wenn die Anzahl der in der Mitteilung genannten Kundenbewertungen nicht für einen (1) Onlineshop abgegeben wurden, sondern es sich richtigerweise um die Addition aller Bewertungen des Websitebetreibers unter Berücksichtigung unterschiedlicher Portale und Shops handelt. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Köln – „Ausgezeichnet.org“-Siegel für Onlineshop irreführend, wenn Bewertungen für unterschiedliche Websites addiert werden).
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