LG Köln: Das Zitatrecht deckt nicht die Übernahme unveröffentlichter vollständiger Untersuchungsberichte

veröffentlicht am 20. Januar 2017

LG Köln, Urteil vom 25.08.2016, Az. 14 O 30/16
§ 97 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG

Das LG Köln hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn Untersuchungsberichte (hier: über die Echtheit bestimmter Bronzeskulpturen) ohne Einwilligung des Urhebers vollständig in einem Buch übernommen werden. Eine solche Übernahme sei nicht vom Zitatrecht in Form eines wissenschaftlichen Großzitats gedeckt, wenn die Berichte zuvor nicht veröffentlicht worden seien. Für die Annahme einer Veröffentlichung genüge es nicht, wenn die Berichte lediglich der Redaktion eines Wissenschaftsmagazins zur Verfügung gestellt worden seien, da dies keine Gruppe sei, zu der jedermann Zugang habe. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Köln – Verletzung Zitatrecht).


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