LG Köln: Die Unterbietung einer „UVP“ beim Alleinvertrieb von Eigenmarken ist eine wettbewerbswidrige Irreführung

veröffentlicht am 22. Februar 2016

LG Köln, Urteil vom 13.01.2016, Az. 84 O 174/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Köln hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Angabe von unverbindlichen Preisempfehlungen und Unterschreitung derselben irreführend ist, wenn der Anbieter eines Produkts dieses exklusiv vertreibt. In diesem Fall sei die sog. „UVP“ ein Mondpreis, der  nie wirklich gefordert worden sei und das nunmehrige Angebot besonders günstig erscheinen lasse solle. Damit würden Verbraucher getäuscht, so dass ein wettbewerbswidriges Handeln anzunehmen sei.

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