LG Köln: Energieeffizienzklasse muss bereits auf den Übersichtsseiten eines Onlineshops angezeigt werden

veröffentlicht am 23. Oktober 2015

LG Köln, Urteil vom 20.08.2015, Az. 31 O 112/15
§ 6a S. 1 EnVKV, § 2 UKlaG

Das LG Köln hat entschieden, dass die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss, wenn ein Produkt unter Angabe des Preises beworben wird. Eine solche Werbung für ein Produkt ist bereits gegeben, wenn auf Übersichtsseiten die konkreten Modelle und deren Preise zu erkennen sind. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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