LG Köln: „Erkältung gründlich anpacken“ ist eine irreführende Wirkungsaussage

veröffentlicht am 11. April 2017

LG Köln, Urteil vom 29.11.2016, Az. 33 O 31/16
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG; § 3 Nr. 1 HWG

Das LG Köln hat entschieden, dass Kapseln für Erkältungskrankheiten nicht mit der Aussage „Erkältung gründlich anpacken“ in Verbindung mit einer Abbildung, welche das Wort Erkältung in Großbuchstaben so illustriert, als würde die Erkältung aus einer Wurzel sprießen, und von einer Faust umpackt, welche die Erkältung mit der Wurzel aus dem Boden zieht, beworben werden dürfen. Die beanstandete Werbung suggeriere, das Arzneimittel habe unmittelbar Wirkung auf die Ursachen (bildlich die Wurzel) der Krankheit (bildlich der Erkältung) und zwar „mit einem Griff“. Dies erwecke beim angesprochenem Verkehr die unzutreffende Vorstellung, dass das Arzneimittel die Wirkung habe, dass die Erkältung mit ihrer Ursache gründlich entfernt werde. Eine kausale Behandlung von Erkältungskrankheiten sei jedoch (noch) nicht möglich. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Köln – Irreführende Werbung für Erkältungsmittel).


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