LG Köln: Filesharing von Filmen vor deutscher Veröffentlichung – Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung erreicht

veröffentlicht am 20. August 2010

LG Köln, Beschluss vom 28.07.2010, Az. 209 O 238/10
§§ 3 Nr. 30 TKG; 19 a, 1
01 Abs. 9 S. 2 i.V.m. 105 Abs. 1 UrhG

Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Verbreitung eines Films in Tauschbörsen vor der Veröffentlichung des Werkes in Deutschland auf Grund der Schwere der Rechtsverletzung von einem gewerblichen Ausmaß auszugehen ist. In diesen Fällen ist der Provider zur Auskunftserteilung an den Rechteinhaber zu verpflichten. Es sei Wille des Gesetzgebers, für die Bestimmung des “gewerblichen Ausmaßes” im Einzelfall neben der Anzahl zuzuordnender Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen. Den Volltext des Beschlusses finden Sie hier.

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