LG Köln: Nennung von abmahnender Anwältin und deren Mandant in einem „Abmahnungsticker“ ist zulässig

veröffentlicht am 12. Juli 2010

LG Köln, Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 211/10
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes Recht verstößt, die Abmahnungen einer Rechtsanwältin bei gleichzeitiger Nennung des abmahnenden Mandanten im Rahmen eines sog. „Abmahnwarners“ oder „Abmahntickers“ zu nennen, wenn die Abmahnung erfolgt und auch die Beteiligung der genannten Personen zutreffend ist.

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