LG Köln: Schiedsrichter Michael Kempter erwirkt gegen Ex-Schiedsrichtersprecher Amerell Einstweilige Verfügung wegen Veröffentlichung von SMS

veröffentlicht am 19. März 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie DFB-Schiedsrichter-Affäre zieht weiter Kreise: Das Landgericht Köln hat nun nach einer Mitteilung von t-online gegen Manfred Amerell eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Ex-Schiedsrichtersprecher unter Androhung des üblichen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verbietet, private E-Mails oder SMS von Schiedsrichter Michael Kempter an ihn zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Nach Bekundungen des Spiegels hatte Amerell dem Fernsehsender Sat.1 seine E-Mail-Kommunikation mit dem jungen Fifa-Schiedsrichter Kempter zur öffentlichen Ausschlachtung überlassen. Daraufhin habe Johannes B. Kerner in seiner Sendung („Kerner“) seinem Fernsehpublikum private „Liebesworte“ Kempters vorgelesen.

Das LG Köln hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von E-Mails, welche sich nur an eine bestimmte Person bzw. einen bestimmten Personenkreis richten, nicht ohne Einwilligung des Absenders veröffentlicht werden dürfen, anderenfalls ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders vorliege (zu privaten E-Mails: LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08; zu vertraulichen geschäftlichen E-Mails: Urteil vom 06.09.2006, Az. 28 O 178/06).

I