LG Köln: T-Shirts mit einem „Scheiss-RTL“-Logo verstoßen gegen Markenrechte des TV-Senders

veröffentlicht am 5. Oktober 2012

LG Köln, Urteil vom 25.09.2012, Az. 33 O 719/11
§ 14 MarkenG

Das LG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von T-Shirts mit dem Logo des Fernsehsenders RTL mit dem Zusatz „Scheiß“ (statt „Mein RTL“) gegen Markenrechte verstößt und daher unzulässig ist. Von der Meinungs- oder Kunstfreiheit sei die Gestaltung nicht gedeckt. Die Marke werde auf unlautere Weise für eine Herabwürdigung des Markeninhabers ausgenutzt. Die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor, wir werden diese nach Erscheinen nachreichen.

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