LG Köln: Werbung mit einem ®-Symbol ohne Markeneintragung ist irreführend

veröffentlicht am 17. August 2017

LG Köln, Urteil vom 29.11.2016, Az. 33 O 64/15
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit einem Kennzeichen einschließlich ®-Symbol, welches nicht als Marke registriert ist und an welcher der Werbende weder Inhaber noch Lizenznehmer sei, eine erhebliche Irreführung der beteiligten Verkehrskreise bedeute. Dies gelte auch dann, wenn die Werbung lediglich in einem Katalog für Fachkreise verwendet werde. Die Art und Weise des Zustandekommens der fraglichen Werbung (hier: Redaktionsfehler) beseitige die Irreführung nicht. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln – Werbung mit einem ®-Symbol ohne Markeneintragung ist irreführend).


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