LG Konstanz, Urteil vom 22.06.2017, Az. 7 O 25/16 KfH
§ 3 Abs. 1; § 3a UWG; Art. 78 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit c) der VO (EU) 1308/2013 i. V. m. Anhang VII Teil III Nr. 5 Abs. 1
Das LG Konstanz hat entschieden, dass ein veganer Brotaufstrich auf Sojabasis, der keine Milch enthält, nicht als „Käse“ oder „Frischkäse“ bezeichnet werden darf. Auch ein Aufdruck „wie Frischkäse“ verstoße gegen das Unionsrecht. Die Bezeichnung „Käse“ dürfe in der Union grundsätzlich nur für die Vermarktung von Erzeugnissen verwendet werden, bei welchen es sich um Milcherzeugnisse handele. „Wie Frischkäse“ sei vorliegend nicht zulässig, da das Wort „Frischkäse“ hervorgehoben im Vordergrund stehe. Es sei bei solchen Produkten des täglichen Bedarfs nicht zu erwarten, dass der Verbraucher sich eingehend mit den (weiteren) Angaben auf der Verpackung befasse und er deshalb einem Irrtum unterliegen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Konstanz – Kein veganer Käse).
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