LG Leipzig: Onlinehändler bei eBay haftet für Rechtsverstöße des Plattformbetreibers

veröffentlicht am 30. Januar 2015

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Leipzig, Urteil vom 16.12.2014, Az. 1 HK O 1295/14
§ 3 UWG

Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Händler auf der Internethandelsplattform eBay für technische Fehler des Plattformbetreibers haftet, wenn diese zu Wettbewerbsverstößen führen. Zitat:

„Der vom Beklagten vorgebrachte Umstand, dass die technischen Voreinstellungen auf der eBay-Plattform Einfluss darauf hätten, wie die ebay-Seiten über die jeweiligen Browser abrufbar seien, führt nicht zu einem Wegfall der Verantwortlichkeit des Beklagten. Selbst wenn dem Unternehmen ebay eine Verantwortung und eine wettbewerbsrechtliche Verletzerverantwortlichkeit im Hinblick auf das Unterbleiben der Wiedergabe von Pflichtinformationen der Verkäufer aus technischen Gründen zukommt, bleibt es dabei, dass der Beklagte jedenfalls auch Verletzer des Wettbewerbsverstoßes der Nichtwiedergabe der Pflichtinformation ist, da der Beklagte durch die Angebotsschaltung bei eBay objektiv die Bedingung für den Verstoß setzte“.

Zur Haftung des Onlinehändlers für technische Fehler des Plattformbetreibers Amazon (hier, hier und hier); zum umgekehrten Fall (Haftung von Amazon für Händler-Verhalten hier).

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