LG Leipzig: Zum Urheberrechtsschutz des Architekten an Gebäuden gegen deren vollständigen Abriss

veröffentlicht am 2. Mai 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 05 O 3308/10
§ 2 UrhG, § 14 UrhG

Das LG Leipzig hat die Klage des Architekten Dr. h.c. Wolfgang Hänsch gegen die Stadt Dresden, gerichtet gegen den Abriss des Mehrzwecksaales des Kulturplastes in Dresden und den Bau eines neuen Konzertsaales auf Grund des Fehlens eines urheberrechtlichen Eingriffs abgewiesen. Zur Pressemitteilung 12/12 des LG Leipzig in Auszügen:

„Die Kammer hat die Klage abgewiesen, da in der Neugestaltung des Saales keine Teilvernichtung des Werkes ‚Kulturpalast‘ und damit kein Eingriff in das Urheberrecht des Klägers zu sehen ist. Mangels einer gestalterischen Wechselbeziehung zwischen dem Saal selbst und den übrigen Gebäudeteilen handelt es sich bei der Ersetzung des Mehrzwecksaales um dessen Komplettvernichtung. Der Mehrzwecksaal befindet sich in einer Kapsel, gänzlich losgelöst vom übrigen Gebäude. Er kann durch einen neuen Saal ersetzt werden, ohne dass der restliche Gebäudekomplex hiervon beeinträchtigt wird. Die Komplettvernichtung des Saales ist urheberrechtlich bereits deshalb nicht von Relevanz, da der Mehrzwecksaal für sich genommen mangels der erforderlichen Gestaltungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.“

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