LG Lübeck: Auf Abgabebeschränkung bei einem Sonderangebot muss bereits in der Werbung hingewiesen werden

veröffentlicht am 21. Dezember 2012

LG Lübeck, Beschluss vom 11.12.2012, Az. 11 O 65/12 – rechtskräftig
§ 3 UWG; § 5 UWG

Das LG Lübeck hat entschieden, dass bei Sonderangeboten, wie vorliegend einer besonders günstigen Festplatte, auf Abgabebeschränkungen an Verbraucher (1 Festplatte pro Verbraucher) in der betreffenden Werbung deutlich und unmissverständlich hingewiesen werden muss. Ein Elektronikmarkt hatte eine höhere Abgabemenge mit dem Hinweis abgelehnt, es würden nur „haushaltsübliche Mengen“ abgegeben. Dies wertete die Kammer als Irreführung und damit als wettbewerbswidrig.

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