LG Lüneburg: Irreführende Werbeaussagen über Produkte und Unternehmen

veröffentlicht am 16. Dezember 2014

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Lüneburg, Versäumnisurteil vom 06.11.2014, Az. 7 O 103/14
§ 5 UWG

Das LG Lüneburg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale per Versäumnisurteil entschieden, dass eine Werbeaussage wie „Rund 30.000 Produkte mit bis zu 80% Preisvorteil. Seit rund 10 Jahren sind wir Ihr seriöser Partner rund um Ihre IT. Mehr als 200.000 Kunden geben uns Recht.“ zu unterlassen ist, wenn das werbende Unternehmen tatsächlich nur ca. 500 Produkte anbietet und erst seit einem halben Jahr existiert. Der Verbraucher werde durch diese täuschenden produkt- und unternehmensbezogenen Aussagen in die Irre geführt.

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