LG Magdeburg, Beschluss vom 13.07.2007, AZ. 7 O 1256/07
§ 312 Abs. 4 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Magdeburg hat entschieden, dass die vorformulierte Aufforderung „Wir bitten Sie, das Produkt in der Originalverpackung an uns zurückzusenden“ wettbewerbswidrig ist. Im vorliegenden Fall bestand die Besonderheit, dass die Formulierung für den Verbraucher in Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht nach der Formulierung „Bitte versehen Sie das Paket mit dem Vermerk ‚Widerruf'“ zu lesen war. Dementsprechend sah die Kammer in der „Bitte“ eine rechtswidrige Einschränkung des Widerrufsrechts.
LG Magdeburg: Die AGB-Klausel „Wir bitten Sie, das Produkt in der Originalverpackung an uns zurückzusenden.“ kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden
veröffentlicht am 23. Oktober 2011