LG Magdeburg: eBay ist bei Verdacht auf Markenverletzung verpflichtet, die Konto- und Adressdaten des Mitglieds herauszugeben

veröffentlicht am 10. November 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Magdeburg, Urteil vom 28.09.2011, Az. 7 O 545/11
§ 14 MarkenG

Das LG Magdeburg hat entschieden, dass bei konkretem Verdacht auf den Vertrieb von Markenfälschungen über die Internethandelsplattform eBay diese dem Rechtsinhaber zur Auskunft über Adress- und Kontodaten des mutmaßlichen Verletzers verpflichtet ist. Dafür müsse die Rechtsverletzung allerdings offensichtlich sein. Eine Berechtigung zur Zeugnisverweigerung liege bei eBay nicht vor.

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