LG Magdeburg, Urteil vom 04.11.2010, Az. 7 0 886/10
§ 97 UrhG
Das LG Magdeburg hat im Wege des Anerkenntnisses einen Filesharer zur Unterlassung und zum Schadensersatz in Höhe von ursprünglich wohl ca. 700,00 EUR zzgl. einiger Kosten, insgesamt ca. 930,00 EUR, verurteilt. Der Beklagte war von der Rechtsanwaltskanzlei Schutt und Waetke abgemahnt worden. Warum er die Forderung im gerichtlichen Verfahren ohne weitere Verteidigung anerkannte, ist nicht bekannt.
Landgericht Magdeburg
Anerkenntnisurteil
In dem Rechtsstreit
…
wegen Urheberrecht
hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg ohne mündliche Verhandlung am 27.10.10 durch … für Recht erkannt:
1.)
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, das … ohne Zustimmung der Klägerin im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, insbesondere im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Peer-to-Peer- Netzwerken … anderer zu deren Download anzubieten.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Schuldnerin Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
2)
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 926,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 726,80 € seit dem 05.07.2008, im Übrigen seit 09.08.2010 zu zahlen.
3.)
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.