LG Mannheim: Käse aus Niederlanden darf nicht als „Erzincan Peyniri“ bezeichnet werden, da Erzincan von den angesprochenen Verkehrskreisen als Herkunftshinweis auf eine türkische Stadt verstanden wird / Zur Verkehrsbefragung von „Personen mit türkischem Mitgrationshintergrund“

veröffentlicht am 11. Mai 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Mannheim, Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Mannheim hat entschieden, dass Käse, der in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellt wird, nicht unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri“ in den Verkehr gebracht werden darf, da Erzincan eine Stadt am oberen Euphratufer im Nordosten der Türkei sei und insoweit eine Herkunftstäuschung vorliege. Interessant war die Ermittlung der Herkunftstäuschung im Wege einer Verkehrsbefragung: Diese hatte sich nämlich an „Personen mit türkischem Migrationshintergrund“ gerichtet, also keine Personen anderer Nationalitäten. Nach Vorlage der Etiketten hatten 24 % der befragte Verbraucher erklärt, von einem Käse aus Erzincan auszugehen, seien also einer Herkunftstäuschung unterlegen.

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