LG Mannheim: Zur Aussetzung in einem Gebrauchsmusterverfahren

veröffentlicht am 29. September 2016

LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2016, Az. 2 O 257/15
§ 19 S. 1 GebrMG

Das LG Mannheim hat entschieden, dass eine Gebrauchsmusterverletzungsklage auf Grund eines anhängigen Löschungsverfahrens hinsichtlich des streitgegenständlichen Gebrauchsmusters bereits dann ausgesetzt werden kann, wenn vernünftige Zweifel des Verletzungsgerichts an der Wirksamkeit des Gebrauchsmusters bestehen. Eine (sehr) hohe Löschungswahrscheinlichkeit wie im Patentverletzungsverfahren sei hingegen nicht zu verlangen. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Mannheim – Aussetzung Gebrauchsmusterverfahren).


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