LG Marburg: Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte ist unzulässig

veröffentlicht am 6. Februar 2014

LG Marburg, Urteil vom 08.08.2013, Az. 4 O 7/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Marburg hat entschieden, dass die Werbung für Hörgeräte mit dem Slogan „Das unsichtbare Hörsystem“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die beworbenen Geräte seien gerade nicht vollständig unsichtbar, so dass ein interpretationsfähiger Zusatz wie z.B. „nahezu“ oder „fast“ erforderlich sei. Anderenfalls werde der angesprochene Verkehr in die Irre geführt, der gerade bei solchen Geräten Wert darauf lege, dass sie möglichst nicht auffällig seien. Der Rechtsstreit wird in der Berufung vor dem OLG Frankfurt a.M. weitergeführt.

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