LG München I: Werbung der VSR Verlag Service GmbH für „unverbindliches Zeitschriftenabo“ ist wettbewerbswidrig, da irreführend

veröffentlicht am 7. Oktober 2011

LG München I, Urteil vom 03.09.2011, Az. 17 HK O 1489/11
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG München I hat entschieden, dass Werbemaßnahmen der VSR Verlag Service GmbH, welche u.a. in Bahnhöfen für angeblich „kostenlose und unverbindliche Zeitschriftenabonnements“ warb, rechtswidrig seien, da die betroffenen Verbraucher nicht das zugesagte kostenlose Abo für 2 Monate erhielten, sondern ein kostenpflichtiges Abo für 1 Jahr und 2 Monate. Laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg (hier) warben die Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens auch damit, dass der Vertragsabschluss Zusteller dabei unterstützen würde, eine Festanstellung zu erhalten, nachdem sie zuvor Hartz IV bezogen hatten. Zukünftige Verstöße gegen das gerichtliche Verbot können zu empfindlichen Ordnungsgeldern führen.  Gleichermaßen zur Unterlassung verpflichtet ist die Deutscher Video Ring Marketing und Einkaufs GmbH, welche gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg nach deren Darstellung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.

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