LG München I: Arztbewertungsfunktion bei DocInsider.de ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 27. Januar 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Beschluss vom 23.01.2009, Az. 33 O 22961/08
§§ 3, 5, 5a UWG

Dem Vernehmen nach hat das Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Arztbewertungsportal DocInsider.de erlassen. Vorgegangen war ein anderes Arztbewertungsportal. Unklar ist, ob diese Vorgehensweise dazu dienen soll, den eigenen Bekanntheitsgrad zu erhöhen oder ob tatsächlich empfindliche Wettbewerbsnachteile durch das anstößige Bewertungssystem entstanden sind. Die Münchener Richter untersagten dem Arztbewertungsportal DocInsider, in die Arztbewertung durch Patienten Bewertungen einzubeziehen, die mit einer besonderen Klickfunktion gewonnen wurden. Nutzer konnten mit einem Mausklick Punkte für einen Arzt vergeben, angeblich – so der Konkurrent – ohne vorher klar und verständlich darauf hingewiesen worden zu sein, dass ein solcher Mausklick bereits eine Bewertung des betreffenden Arztes bewirkte. DocInsider bietet diese Funktion inzwischen nicht mehr an, will dem Vernehmen nach aber auf die so in der Vergangenheit erzielten Bewertungen nicht verzichten: ? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Pressemitteilung.

I