LG München I: Die Ausnutzung des eBay-VeRI-Programms kann unzulässig sein

veröffentlicht am 8. Mai 2009

LG München I, Urteil vom 18.03.2009, Az. 1 HK O 1922/09
§§ 8, 3, 4 Nr. 8 UWG

Das LG München hat entschieden, dass eine unwahre Meldung an das VeRI-Programm von eBay bezüglich des Verkaufs gefälschter Originalware rechtswidrig sein kann. Die Antragsgegnerin des Verfahrens hatte über das VeRI-Programm mehrere Angebote des Antragstellers löschen lassen, weil es sich angeblich um Produktfälschungen gehandelt habe. Der Antragsteller vertrieb jedoch auch Originalprodukte; diese hatte er zwar nicht direkt von der Antragsgegnerin erworben, jedoch von Händlern, die ihrerseits von der Antragsgegnerin beliefert worden waren. Die Antragsgegnerin war nicht in der Lage, ihre Annahme einer Fälschung zu beweisen; aus diesem Grund bewertete das Gericht das Verhalten der Antragsgegnerin als schädlich für den Geschäftsbetrieb des Antragstellers. Diesem wurde ein Unterlassungsanspruch zugestanden. Um bei einer (berechtigten) Inanspruchnahme des VeRI-Programms nicht auf Grund widriger Umstände selbst verurteilt zu werden, empfiehlt sich schon im Vorfeld eine gründliche Prüfung der Gegebenheiten. Zum Volltext der Entscheidung (LG München I: Die Ausnutzung des eBay-VeRI-Programms kann unzulässig sein). DAMM LEGAL berät Sie gerne!

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