LG München I, Urteil vom 30.11.2016, Az. 37 O 7083/16
§ 7 HWG
Das LG München I hat entschieden, dass das Angebot eines kostenlosen „Eignungschecks“ für operative Korrekturen einer Fehlsichtigkeit durch eine Augenklinik gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Es handele sich bei der kostenlosen Durchführung eines solchen Checks um eine unzulässige Zugabe im Sinne des § 7 HWG, da diese der Absatzförderung von Augenlaseroperationen dienen solle. Eine Ausnahme in Form einer geringwertigen Kleinigkeit oder einer bloßen Auskunft liege nicht vor, da der Check einen erheblichen Gegenwert besitze und ein individueller Befund erstellt werde. Somit wurde die Werbung der Augenklinik als wettbewerbswidrig untersagt.
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