LG München I: Vergleichsportal check24 muss auf eigene Versicherungsvermittler-Rolle hinweisen

veröffentlicht am 19. Juli 2016

LG München I, Urteil vom 13.07.2016, Az. 37 O 15268/15
§ 11 VersVermVO, § 61 VVG, § 3a UWG

Das LG München I hat entschieden, dass die Betreiberin des Vergleichsportals check24.de auf ihre Tätigkeit als Versicherungsmaklerin bei dem Vergleich von Versicherungspolicen hinweisen muss. Die Betreiber des Portals erhielten für im Anschluss abgeschlossene Versicherungsverträge Provisionen. Da die gesetzlich normierten Beratungspflichten gemäß § 61 VVG auch für Online-Makler gelten würden, hätte das Vergleichsportal auch eine solche Beratung zu leisten. Die Pressemitteilung 03/16 des LG München I finden Sie hier (LG München I – Vergleichsportal als Versicherungsmakler).


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