LG München I: Zum Aufwendungsersatz bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG

veröffentlicht am 5. Oktober 2015

LG München I, Urteil vom 27.07.2015, Az. 7 O 20941/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9c UWG, § 823 BGB, § 71 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97a UrhG

Das LG München I hat entschieden, dass bei der Nutzung einer zweidimensionalen Fotografie eines Produktcovers keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da in einem solchen Werk keine künstlerische Leistung liege, sondern nur eine technische Reproduktion. Der Abgemahnte verlange daher, so die Kammer, zu Recht die Erstattung seiner ihm außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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