LG Nürnberg-Fürth: Umsatzsteueridentifikationsnummer muss nur angeben werden, wenn diese vorhanden ist

veröffentlicht am 7. November 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK O 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG

Das LG Nürnberg-Fürth hat in dieser Entscheidung eigentlich Offensichtliches klargestellt. Das Gericht wies darauf hin, dass nur derjenige (hier: ein Rechtsanwalt) zur Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer verpflichtet ist, der über eine solche auch verfügt. Zum Zitat der Begründung:

„Zutreffend hat der Beklagte darauf hingewiesen, dass diese Identifikationsnummer nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG nur dann anzugeben ist, wenn sie tatsächlich vergeben worden ist. Der Beklagte hat darauf hingewiesen, dass dies bei ihm nicht der Fall ist, so dass er eine derartige Nummer auch nicht angeben könne. Dieses Vorbringen des Beklagten wurde durch den Kläger nicht widerlegt. Sein schriftsätzliches Vorbringen, dass diese Nummer auf den Schriftsätzen des Beklagten enthalten sei, entspricht nicht den Tatsachen. Dort hat der Beklagte seine Umsatzsteuernummer, wie vorgeschrieben, angegeben. Dies ergibt sich für das Gericht bereits aus der für eine solche Nummer typischen Abfolge der Ziffern, die sich erheblich von derjenigen unterscheidet, wie sie bei einer Umsatzsteueridentifikationsnummer verwendet werden. Besonders fällt auf, dass eine bei der Identifikationsnummer typische Länderabkürzung (nämlich DE für Deutschland) bei dieser auf dem Briefbogen des Beklagten mitgeteilten Steuernummer nicht enthalten ist. Diese Feststellungen kann das Gericht aus eigener Sachkunde treffen, nachdem Mitglieder der Kammer für ihre gewerbliche Tätigkeit sowohl im Besitz einer Umsatzsteuernummer wie auch einer Umsatzsteueridentifikationsnummer sind und daher Kenntnis über die Unterschiede bei diesen Nummern haben. Dass der Kläger, immerhin ein Rechtsanwalt, diese Kenntnis nicht haben soll, ist für das Gericht kaum nachvollziehbar, zumal er selbst im Besitze einer solchen Umsatzsteueridentifikationsnummer ist und somit wissen müsste, in welchen Details sich diese Nummer von einer Umsatzsteuernummer unterscheidet.“

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